Unbezahlte und bezahlte Arbeit
In unserer Stiftung sind etwa fünfzig Menschen tätig, die auf verschiedenen Ebenen (Arbeitsgruppe, Stiftungsrat, Vorstand) für alle Entscheidungen zuständig sind. Sie machen das nicht hauptberuflich und sie werden für diese Arbeit nicht bezahlt. Deshalb kann es länger dauern, bis Anträge geprüft sind und Entscheidungen getroffen werden. Dafür geht es bei uns meist wenig bürokratisch zu.
Zwei Angestellte (Entlohnung nach TVöD) sorgen für die Umsetzung der Entscheidungen, kümmern sich um Abwicklung, Verwaltung, Buchhaltung, Kommunikation. Die Stiftung unterhält eigene Räume in Berlin-Schöneberg mit geregelten Bürozeiten (siehe Kontakt).
Der Kontakt zu den Arbeitsgruppen und Stiftungsgremien läuft nur über unser Büro.
Arbeitsgruppen
Es gibt sechs Arbeitsgruppen mit je etwa sechs bis zwölf Mitgliedern, die jeweils eigenständig über einen Etat verfügen, den sie im Einklang mit dem Stiftungszweck nach den von ihnen entwickelten Kriterien vergeben können. Die AGs treffen sich in regelmäßigen Abständen und entscheiden über eingehende Anträge oder eigene Projekte. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Gelder satzungsgemäß vergeben, die entsprechenden Belege abgerechnet und die erforderlichen Berichte abgegeben werden. Gelder, die bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht verbraucht oder verplant sind, gehen in den gemeinsamen Etat des folgenden Jahres.
Die Arbeitsgruppen unterscheiden sich nicht nur durch unterschiedliche Aufgabenbereiche und Zielsetzungen, sondern auch durch unterschiedliche Arbeitsweisen. Jede AG bestimmt selbst, wie sie arbeitet, nach welchen Kriterien Entscheidungen getroffen werden, wer Mitglied sein kann, welche eigenen Projekte sie macht, wer in die Stiftungsgremien entsandt wird.
Die Arbeitsgruppen entsenden je bis zu zwei Delegierte in den Stiftungsrat und müssen mit je einem Mitglied im Vorstand vertreten sein.
Alle Protokolle, Belege, Berichte sind stiftungsintern öffentlich.
Gremien
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus ein oder zwei Vertreter:innen jeder Arbeitsgruppe. Seine wesentliche Aufgabe besteht darin, die vom Vorstand zugewiesenen Mittel auf die Arbeitsgruppen zu verteilen. In der Regel bekommt jede AG gleich viel. Wenn eine Arbeitsgruppe einen besonderen Bedarf hat, muss sie dies rechtzeitig beantragen.
Darüber hinaus entscheidet der Stiftungsrat über die Einrichtung von gemeinsamen Großprojekten oder von ad-hoc Gruppen (siehe Unsere Geschichte | Geldvergabe).
Und es gibt verschiedene Entscheidungen, (siehe Satzung § 13), die von Stiftungsrat und Vorstand gemeinsam getroffen werden müssen.
Der Stiftungsrat trifft sich dreimal im Jahr.
Mitglieder im Stiftungsrat sind:
Jörg Longmuß, Sonja von Eichborn (AG Afrika)
Manuel Domes (AG Asien)
Christian Russau, Stefan Knauer (AG Lateinamerika)
Ernst Meyer, Ramona Bornmann (AG eine Welt – Hier!)
Maria Binder, Verena Franke (AG Frauen)
Juliane Arriens, Katrin Lammers (AG Klima)
Der Vorstand
Nur wer Mitglied in einer Arbeitsgruppe ist, kann dem geschäftsführenden Vorstand angehören. Neue Vorstandsmitglieder werden von den Arbeitsgruppen vorgeschlagen und dann gemeinsam von Vorstand und Stiftungsrat berufen.
Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern. Nominell hat er eine Vorsitzende samt Stellvertreter, was aber nur im Zusammenhang mit der Vertretung nach außen eine Rolle spielt. Intern sind alle Mitglieder des Vorstands gleichberechtigt. Alle Entscheidungen werden zumeist im Konsens getroffen, nicht gegen den ausgesprochenen Willen eines Mitglieds. Es gibt keine Geschäftsordnung. Bei Fragestellungen, die der Vorstand nicht selber klären kann, werden Experten hinzugezogen.
Der Vorstand trifft sich regelmäßig etwa alle sechs Wochen und hat die Aufgabe, das Stiftungsvermögen zu verwalten, für die Durchführung von Beschlüssen zu sorgen, die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgruppen zu gewährleisten, die Stiftung nach außen zu vertreten und einen Wirtschaftsplan zu erstellen.
Bei der Anlage des Stiftungsvermögens gibt es zwei Hauptkriterien: Die Geldanlage muss sicher und außerdem mit unseren Stiftungszielen vereinbar sein. Letzteres ist nicht so einfach festzulegen und wird immer wieder neu bestimmt.
Wir vergeben Darlehen an Gruppen, können das aber nur in einem bestimmten Umfang tun (das betrifft die Anzahl der Darlehen, nicht deren Höhe). Die Darlehen werden meist benutzt, um kollektives Eigentum zu erwerben. Aber wir kaufen auch Grundstücke und Immobilien, um sie dann Gruppen/Projekten gegen Pachtzahlung zu überlassen. Die NutzerInnen müssen aber die jeweilige Immobilie selbst bewirtschaften und verwalten — wir können und wollen das nicht tun. Dass das Eigentum auf diese Weise bei der Stiftung bleibt, halten wir nach wir vor für eine bessere Privatisierung.
Die Bedingungen, zu denen wir Geld verleihen oder eine Erbpacht vergeben, unterscheiden sich nicht wesentlich von denen einer Bank. Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit eines Projektes und unser Darlehen darf nicht mehr als sechzig Prozent des Grundstücks- oder Gebäudewerts betragen. Wir bestehen auf pünktlicher Zahlung und Tilgung und scheuen uns nicht davor, das auch juristisch durchzusetzen. Wir sind allerdings auch so flexibel, dass wir auf außergewöhnliche Umstände außergewöhnlich reagieren können. Aber nur, wenn wir rechtzeitig informiert und einbezogen werden und unsere Einkünfte nicht gefährdet sind.
Ansonsten wird das Geld möglichst diversifiziert in Festgeldkonten, festverzinslichen Wertpapieren und Fondsanteilen angelegt.
Wir besitzen ein Mietshaus in Kreuzberg, das wir nicht selbst verwalten. Wir bemühen uns um angemessene Mieten und eine angemessene Ausstattung und Instandhaltung. Der Ertrag fließt in die Stiftung. Darüber hinaus besitzen wir eine Fabriketage, die wir zur Hälfte selbst nutzen, die andere Hälfte ist vermietet.
Gelegentlich bekommen wir Zuwendungen, selten Zustiftungen, wir betreiben aber auch kein aktives Fundraising.
Bisher wurden insgesamt ca. 80 Prozent der Überschüsse aus der Vermögensanlage für die Finanzierung der Förderprojekte verwendet, der Rest zur Stärkung des Stiftungsvermögens.
Der Anteil von Zuwendungen, Spenden und Zuschüssen zur Finanzierung des Förderbereichs der Stiftung lag bis 2006 im Durchschnitt bei 15 Prozent, in den letzten Jahren ist er fast ganz weggefallen. Dies bedeutet, dass die Arbeitsgruppenetats inzwischen vollständig von den Erträgen des Stiftungsvermögens abhängig sind: Also von pünktlichen Zins- und Pachtzahlungen und leider auch ganz erheblich von den Zinsschwankungen auf dem Kapitalmarkt (siehe Unser Geld).
Im Stiftungsbüro ist Claudia Spiller für die Vorstandstätigkeit zuständig.
Mitglieder im Vorstand sind:
Ute Apell (AG Afrika)
Kai Rohrßen (AG Asien)
Marly Borges (AG Lateinamerika)
Michael Schwartzkopff (AG eine Welt – Hier!, AG Klima)
Hyo Jin Shin (AG Frauen)
