Was wir fördern

Fördermöglichkeiten

Umverteilen! Stiftung für eine, solidarische Welt fördert entsprechend zum Stiftungszweck in folgenden Bereichen:

  1. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
  2. die Förderung der Entwicklungshilfe,
  3. die Förderung der Jugendhilfe – insbesondere im Zusammenhang mit den Zwecken zu a. und b,
  4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung – insbesondere im Zusammenhang mit den Zwecken zu a. und b,
  5. die Förderung des Umweltschutzes,
  6. die Förderung von Wissenschaft und Forschung insbesondere im Zusammenhang mit a. bis e.

Wir fördern in der Regel Projekte auf Antrag. Antragsteller können Vereine, Kollektive, Aktionsgruppen, Initiativen Bündnisse und auch Stiftungen im In- und Ausland sein.

Eine Förderung ist möglich als:

  • Zuschuss für ein beantragtes Projekt
  • projektgebundene Spende an einen als gemeinnützig anerkannten Verein gegen eine abzugsfähige Spendenbescheinigung

Antrag stellen

Zur Umsetzung unserer Fördertätigkeit arbeiten wir in derzeit sechs Arbeitsgruppen:

AG Afrika
AG Asien
AG Lateinamerika
AG eine Welt – Hier!
AG Frauen
AG Klima

Anträge auf Förderung werden an die jeweilige Arbeitsgruppe gestellt. Die Arbeitsgruppen arbeiten autonom. Sie setzen sich eigene Schwerpunkte und entscheiden nach eigenen Förderkriterien. Vor der Antragstellung ist es wichtig, sich die jeweiligen Förderkriterien genau durchzulesen.

Es gibt auch Überschneidungen, insbesondere zwischen regionaler Zuordnung und den Themen der AG Frauen und der AG Klima. Der Antrag sollte zunächst an die AG gestellt werden, wo das Projekt nach eigener Einschätzung am besten verortet ist. Nachträgliche Verschiebungen oder auch gemeinsame Förderungen durch zwei oder mehrere AGs sind möglich und ergeben sich im Laufe des Antragsprozesses.

Grundsätzlich gilt für alle Anträge:

  • Wir fördern nur einzelne, in sich geschlossene Projekte, eine institutionelle Dauerförderung ist ebenso wenig möglich wie die Gewährung von Einzelfallhilfen (Stipendien, individuelle Notlagen usw.).
  • Anträge können grundsätzlich laufend gestellt werden. Wenn es Fristen gibt, werden sie auf der Seite der jeweiligen AG bekannt gegeben.
  • Die Art der Ausgaben, die gefördert wird, kann von AG zu AG leicht unterschiedlich sein. Informationen dazu finden sich bei der jeweiligen AG.
  • Es gibt keine festgelegten Fördersätze, die AGs verteilen eher kleinere Summen um, selten mehr als 10.000 € für ein Projekt.

Anträge werden zentral auf digitalem Weg über das Büro gestellt (stiftung@umverteilen.de) und dort für die Sitzungen der jeweiligen AG vorbereitet.

Für Fragen zur Antragstellung und Projektabrechnung ist im Stiftungsbüro Silvia Bodemer zuständig.

Form der Anträge

Anträge müssen grundsätzlich folgende Informationen enthalten:

  • Antragsteller:in: Projektträger, Adresse, Mailadresse, Ansprechperson
  • Selbstdarstellung des Projektträgers (Art der Gruppe, des Vereins, Aktivitäten, Zielsetzung etc.)
  • Projektbeschreibung (Ziele, Zielgruppen, Vorgehen, Zeitplan)
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), auf der Einnahmenseite mit Angaben über Eigenleistungen, weitere beantragte Zuschüsse bei anderen Förderinstitutionen, Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Spenden o.ä.

In der Regel ist ein formloser Antrag möglich. Lediglich ein einseitiges Formular mit den wichtigsten Informationen zum Projekt ist bei allen AGs auszufüllen (Formular Kurzinfo).

Besonderheiten und ggfs. weitere Formulare finden sich bei der jeweiligen AG (derzeit nur bei der AG Frauen)

Ablauf der Förderung

Die Arbeitsgruppen treffen sich alle vier bis sechs Wochen. Es kann daher durchaus acht bis zehn Wochen dauern, bis eine Entscheidung gefällt wird. In der Regel übernimmt ein Mitglied der Arbeitsgruppe die Bearbeitung und wendet sich bei Rückfragen an die Antragsteller:innen.

Ein Projekt kann auf drei Arten gefördert werden:

  • Übernahme eines Fehlbetrages im Rahmen eines Gesamt-Kosten- und Finanzierungsplans
  • Förderung bestimmter Kosten
  • Mit einer projektgebundenen Spende (nur gemeinnützige eingetragene Vereine mit Sitz in Deutschland)

Die AGs entscheiden, welches jeweils die beste Möglichkeit zur Unterstützung des Projekts darstellt, ggfs. in Rücksprache mit dem Projektträger.

Je nach Rechtsform/Art der Gruppe muss ggfs. eine Kooperationsvereinbarung mit Umverteilen! abgeschlossen werden, damit die Förderung rechtswirksam werden kann. Das trifft insbesondere zu, wenn die Förderung im Ausland ausgezahlt wird oder wenn das Projekt nicht von einem gemeinnützigen Verein getragen wird.

Bei Projekten, die im Globalen Süden durchgeführt werden, erfolgt die Auszahlung in der Regel in zwei Raten. Die AGs können auch einer kompletten Vorfinanzierung zustimmen. Auf individuelle Bedürfnisse wird Rücksicht genommen. Besonderheiten zu den Auszahlungsmodalitäten finden sich auf der Seite der jeweiligen AG.

Bei Projektträgern in Deutschland, insbesondere etablierten Vereinen/Initiativen/Gruppen, wird davon ausgegangen, dass die Förderung nach Abschluss des Projekts abgerufen wird. Die Modalitäten sind aber flexibel. Kein Projekt soll an mangelnden Mitteln scheitern, daher sind Vorschüsse möglich, wenn keine Vorfinanzierung möglich ist.

Projektabrechnung

Als gemeinnützige Stiftung ist Umverteilen! steuerbefreit und muss über die Verwendung der Mittel gegenüber den Finanzbehörden Rechenschaft ablegen. Daher muss jedes geförderte Projekt die erhaltenen Mittel gegenüber der Stiftung mit einem ausführlichen Bericht sowie einer Finanzabrechnung einschließlich der entsprechenden Ausgabenbelege abrechnen.

Wir erwarten den Bericht und die Abrechnung spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts. Änderungen der Projektlaufzeit und Verzögerungen sind möglich und sollten zeitnah kommuniziert werden.

Wir verzichten auf Vorgaben für den inhaltlichen Bericht, lediglich für einen kurzen einseitigen Bericht haben wir ein Formular.

Auch für den Finanzbericht geben wir keine Formulare vor. Wünschenswert ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Tabellenformat, der die vorgelegten Ausgabenbelege zugeordnet werden können.

Eine Ausnahme sind projektgebundene Spenden: Hier reicht eine Spendenbescheinigung des zahlungsempfangenden Vereins, ein Kurzbericht über das durchgeführte Projekt ist wünschenswert.


Projektbeispiele

Förderprojekte der Stiftung

  • Alle
  • AG Afrika
  • AG Asien
  • AG Lateinamerika
  • AG eine Welt – Hier!
  • AG Frauen
  • AG Klima